Vor wenigen Tagen fand eine Pressekonferenz mit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Zivildienstministerin Elisabeth Köstinger im Verteidigungsministerium statt. Nach einem herausfordernden Jahr aufgrund der Corona-Krise und der dadurch notwendige Einsatz von Grundwehrdienern und Zivildienern, zogen die beiden Ministerinnen gemeinsam Bilanz zum Jahr 2020.

Am 1. Jänner 2021 ist es so weit: Neue Regeln bei den Stellungsuntersuchungen werden dafür sorgen, dass auch Wehrpflichtige mit leichten Einschränkungen ihren Grundwehrdienst leisten können.

Möglich wird dies durch die sogenannte „Teiltauglichkeit”, bei der die Betroffenen eine für sie passende Tätigkeit ausüben können. Verwendet werden diese Grundwehrdiener beispielsweise in Büros, in Küchen des Heeres oder auch in IT-Abteilungen, wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten des Verteidigungsministeriums arbeitete seit fast einem Jahr an diesem Projekt, welches von Generalmajor Harald Vodosek geführt wird. Alle Arbeitsprozesse erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Zivildienstserviceagentur.

Arbeitspakete der Expertengruppe umfassten unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, Funktionen, Ausbildung sowie die Einsetzbarkeit der Soldaten, aber auch die gesundheitlichen Bewertungskriterien (in medizinscher und psychischer Hinsicht) wurden von der Arbeitsgruppe intensiv behandelt.

Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung tatsächlich nicht in der Lage ist, soll vom Wehrdienst befreit werden. „Volltauglichkeit” wird wie bisher bedeuten, dass Wehrpflichtige als Grundwehrdiener im Bundesheer uneingeschränkt zum Einsatz kommen, oder sich für den Zivildienst entscheiden.

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Quelle@Bundesheer/Selberherr