Das Verfahren zur vom früheren Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im Jahr 2017 eingebrachten Anzeige gegen den Flugzeughersteller Airbus in der Causa Eurofighter ist am Montag vom Straflandesgericht Wien eingestellt worden.

Airchief Karl Gruber (links) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil verkündeten 2017 das Ende der Eurofighter.
Airchief Karl Gruber (links) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil verkündeten 2017 das Ende der Eurofighter.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nahm den Schritt zur Kenntnis und beauftragte unmittelbar den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, damit alle weiteren rechtliche Schritte zu prüfen und wenn möglich einzuleiten. Es gehe um Schadenswiedergutmachung „und dass der österreichische Steuerzahler zu seinem Recht kommt“.

Begründet wird die Einstellung folgendermaßen: „Das Landesgericht für Strafsachen Wien geht in seiner Begründung davon aus, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH jederzeit lieferfähig gewesen wäre und für sie auch eine Umrüstung von Eurofightern der Tranche 1 Block 5 auf Eurofighter der Tranche 2 Block 8 technisch möglich gewesen wäre. Darüber hinaus vermeint das Landesgericht für Strafsachen Wien, dass auch eine Täuschung über die Einpreisung von Gegengeschäftskosten in Höhe von 183,4 Millionen Euro nicht einen Betrug begründen könne, weil nicht festgestellt werden konnte, dass die Republik Österreich bei Kenntnis von der vertragswidrigen Einpreisung von einem Vertragsabschluss tatsächlich Abstand genommen hätte, da die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH Bestbieter gewesen sei und die Preisbestimmung in Kaufvertragsverhandlungen nicht alleine von den Wünschen des Käufers abhänge. Zudem sei die Einpreisung von Gegengeschäftskosten nicht als unüblich anzusehen. Abschließend hält das Landesgericht für Strafsachen Wien fest, dass den damaligen Entscheidungsträgern von Airbus und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH kein subjektiver Tatvorsatz nachzuweisen war. Im Zusammenhang mit der am 30. Jänner 2020 abgeschlossenen Vereinbarung zwischen Airbus und den amerikanischen Behörden, mit welchem Airbus eingestand, dass ein Teilbetrag des von der Republik Österreich bezahlten Kaufpreises von 55,1 Millionen Euro für ,politische Zuwendungen‘ verwendet worden war, vertritt das Landesgericht für Strafsachen Wien entgegen der Auffassung der WKStA die Auffassung, dass dies für die Beurteilung der gegen Airbus und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH erhobenen Betrugsvorwürfe nicht von Relevanz ist.“

Doskozil (SPÖ) wertet die Einstellung der Betrugsanzeige in einer ersten Reaktion als „waschechten Skandal“. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler“, dass die österreichische Justiz offenbar keinerlei Interesse habe, den gut begründeten Betrugsvorwürfen gegen Airbus nachzugehen. Der Hauptteil des inzwischen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) überantworteten Eurofighter-Verfahrens unter anderem wegen Bestechung und Untreue ist allerdings noch offen.

Quelle@Georg Mader