In dieser Woche bestellte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Mitglieder der neuen „Beschaffungs-Prüfkommission” (BPK) des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Mit dem Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG), welches mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist, wurde neben dem Landesverteidigungsbericht, der jährlich durch das Bundesministerium für Landesverteidigung dem Nationalrat vorgelegt wird, zusätzlich eine Kommission beschlossen, welche die künftigen Beschaffungsvorgänge prüfen wird. Diese wird für die „Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung sowie einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung von Beschaffungsvorhaben” zuständig sein. Insgesamt wurden sechs Mitglieder für die Prüfkommission bestellt.

Statement der Wehrsprecher der Parlamentsparteien

„Ich bin davon überzeugt, dass die Mitglieder eine ausgesprochen hohe Kompetenz und Expertise aufweisen, um die von ihnen geforderte Aufgaben der Beschaffungs-Prüfkommission hervorragend erfüllen zu können. Mit der im Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz festgelegten Kommission, sollen Beschaffungsprozesse geprüft werden. Damit schaffen wir transparentere und nachvollziehbarere Beschaffungswege, um so Korruption in den Prozessen zu verhindern beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen”, äußerte sich Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zur Bestellung.

Sechs Mitglieder für Prüfkommission
Die „Beschaffungs-Prüfkommission” besteht aus sechs Mitgliedern: Neben dem Rechtsanwalt Bernhard Müller (DORDA Rechtsanwälte GmbH), der die Kommission leiten wird, vervollständigen Gerhard Saria (Universität Wien) als Stellvertreter, Ulf Seifert (Seifert & Parnter GmbH & CoKG), Remy Horcicka (H/H/R Rechtsanwälte), Harald Perl (ehemaliger Präsident BVwG) und Bernhard Müller (Urban Forum) die Prüfkommission.

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Verteidigungsministerin Klaudia Tanner im Gespräch mit den Mitgliedern der Kommission.

Die Mitglieder der Kommission können im Rahmen ihres Amtes selbstständig und unabhängig handeln. Das Ziel der Kommission ist es unter anderem einen Kriterienkatalog zu erstellen, der die internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung für die Bundesregierung beinhaltet, um korrupte Rüstungsgeschäfte zu verhindern. Damit soll ein nachvollziehbarer und transparenter Beschaffungsprozess ermöglicht werden.

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